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Unsere Leistungen

Behandlungspflege:


  • Verbandskontrolle nach ambulanten Operationen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Port Versorgung ,Stoma Versorgung
  • Wundversorgung
  • Medikamenten Gabe
  • Dekubitusversorgung
  • Injektionen s.c, i.m
  • Infusionen s.c
  • Einlegen, Wechsel und Pflege eines Katheters
  • Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
  • Absaugen von Sekreten
  • Pflege und Ãœberwachung von Drainagen
  • Blutdruckmessung in der medikamentösen Einstellungsphase
  • Anlegen von Kompressionsverbänden und Handschuhen
  • Blutzuckerbestimmungen bei dekompensiertem Diabetes mellitus in der medikamentösen Neueinstellungsphase

Grundpflege

  • Krankenbeobachtung
  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • Grundpflege
  • An- und Auskleiden
  • Vorbeugende Massnahmen (Prophylaxe)
  • Hilfen bei oraler Nahrungsaufnahme und oder Flüssigkeitszuführ
  • Mobilisation

24Stunden Rufbereitschaft:

Notfälle kennen keine Öffnunszeiten. Wir sind 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche zu erreichen.So ist für unsere Patienten immer eine sichere Hilfe im Notfall persönlich erreichbar.

Aber auch plötzliche Veränderungen der Lebensumstände können dazu führen, dass der schnelle Einsatz eines Pflegedienstes benötigt wird. Wir zeichnen uns durch unsere Flexibilität und Leistungsbereitschaft aus.

Hauswirschaftliche Versorgung:

  • Im Krankenzimmer anfallende, auf den Patienten bezogene Tätigkeiten im hygienischen Bereich
  • Zubereitung kalter und warmer Mahlzeiten
  • Einkäufe für den Patienten
  • Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  • Entsorgung der Haushaltsabfälle
  • Reinigung der Wäsche und Kleidung des Patienten
  • Erledigen von Behörden- und Apothekengängen
  • Heizen der Wohnung
  • Essen auf Rädern (Kooperationspartner Haus Edelberg in Neulußheim)

Verhinderungspflege §39 SGB XI:

Die Urlaubszeit naht!

Pflegen Sie Angehörige länger als 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung und möchten sich eine Auszeit gönnen? Dann haben Sie Anspruch auf eine "Verhinderungspflege"durch professionelle Einsatzkraft. Auch wenn Sie infolge von Krankheiten verhindert sind, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Sie erhalten 1.612 Euro von der Pflegekasse unabhängig von der vergebenen Pflegestufe.

Wir übernehmen es gerne für Sie, auch kurzfristig!


Pflegeeinsätze §37 Abs.3 SGB XI:


Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten und Ihre Pflege selbst organisieren , sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Pflegeeinsatz durch einen zugelasenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen . Dieser Beratungsbesuch dient zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für diese Einsätze trägt die Pflegeversicherung.Je nach Pflegestufen finden die Pflegeeinsätze in folgenden Abständen statt:

-Pflegestufe I und II    :   halbjahrlich

-Pflegestufe III            :    vierteljahrlich



Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz § 45 b SGB XI


Die im Folgenden erläuterten zweckgebundenen Pflegesachleistungen stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie werden daher oft auch als zusätzliche, sonstige oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen bzw. Betreuungsgeld nach § 45 SGB XI bezeichnet.

Wer hat Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen?

Ist der Pflegebedürftige in seiner Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, z.B. bei demenzbedingten Ausfällen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen, kann er dafür zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.

In Abhängigkeit des Schweregrades der Fähigkeitsstörungen, können bis zu 104,- € Grundbetrag oder ein erhöhter Betrag bis zu 208,- € monatlich gezahlt werden, also maximal 2.496,- € pro Jahr.



Haushaltshilfe SGB V § 38


(nicht verwechseln mit Hauswirtschaft)

Haushaltshilfe bei Krankheit , nach Operationen, nach Entbindung, Kinderbetreuung, bei Schwangerschaftsrisiko,


Wir beraten Sie gern!

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